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Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Artikel 146, GG

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Gerd-Lothar Reschke:
Selbsterkenntnis und die Erfahrung der Leere.
Logbuch 3.2006 – 12.2006


Engelsdorfer Verlag,
606 Seiten, 28,00 Euro,
ISBN 978-3-86703-016-8

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Der Übergang vom Rechtsstaat zum Unrechtsstaat

Der Übergang vom Rechtsstaat zum Unrechtsstaat mag zwar gleitend und zwischenzeitlich unbemerkt vonstatten gehen, ist aber gleichwohl an einigen sehr klaren Kriterien auszumachen:

  • Wenn Staatswille über Bürgerwille gestellt wird, so als wäre der Bürger Untertan der Staatsmacht und nicht der Staat Ausführungsorgan der Interessen seiner Bürger. (Als Beispiel diene diese Formulierung eines Gerichtes: „Ein zwingender persönlicher Grund, der gewichtiger als das Staatsinteresse sei, liegt nicht vor.“ (Quelle)
  • Oder anders gesagt: Wenn der Staat (bzw. dessen Funktionäre) meint, selbst das Recht zu sein bzw. selbst bestimmen zu können, was Recht ist und was nicht, und zwar jeweils nach eigenem, wechselnden Dafürhalten.
  • Wenn Kriege geführt werden, die nicht ausschließlich der direkten Verteidigung der eigenen Bevölkerung dienen.
  • Wenn die Regierenden gegen Gesetze verstoßen, sich aber kein Richter mehr findet, der sie zur Verantwortung zieht.
  • Wenn für die Oberschicht eine andere Rechtsprechung als für den Rest der Bevölkerung angewendet wird. (Politiker und Reiche erhalten für Betrug, Steuerhinterziehung, Korruption in Millionenhöhe usw. Freisprüche oder werden auf Bewährung verurteilt, während niedere Angestellte für ein gestohlenes Butterbrot fristlos gekündigt bekommen bzw. kleine Diebe drakonische Strafen erhalten.)
  • Wenn offen und für jedermann nachvollziehbar amtliche Zahlen gefälscht werden (z.B.: Arbeitslosenzahl, Inflationsrate, Verschuldungshöhe).
  • Wenn Entscheidungen über Wirtschaft und Finanzen unter Ausschluß der Öffentlichkeit gefällt werden.
  • Wenn Regierungsvertreter an Geheimtreffen mit einer handverlesenen Elite aus Konzernführern, Adligen/Geldadligen und einflußreichen 'grauen Eminenzen' teilnehmen, womöglich auf Kosten der Steuerzahler, und sich dort verpflichten, über das Beschlossene Stillschweigen zu bewahren (siehe Treffen der berüchtigten "Bilderberger", mit Teilnehmern wie Kohl, Bahr, Schröder, Fischer, Merkel, Koch, Ackermann, Schrempp, Zumwinkel, Bernanke usw.)
  • Wenn Journalisten ihren Job verlieren, weil sie die Wahrheit schreiben. Wenn Journalisten aus Angst vor Repressalien von vornherein nicht mehr frei berichten können.
  • Wenn Nachrichtenrecherche aus den Massenmedien verschwindet und das Programm fast ausschließlich der Berieselung zum Zwecke der Ablenkung von der Realität dient, wie etwa mit: Liebesgeschichten, Klatsch und Tratsch, Mode und Sport.
  • Wenn politische Entscheidungen und gesetzgeberische Befugnisse in demokratisch nicht mehr kontrollierte bzw. kontrollierbare Überinstanzen und Supra-Organisationen verlagert werden, auf die der einfache Bürger keinerlei Einfluß mehr hat (siehe EU sowie EU-Vertrag von Lissabon).

Im Obrigkeitsstaat (als Ausdrucksform des Unrechtsstaats) wird davon ausgegangen, daß das Gesetz oben steht und der Bürger unten. Gerechtigkeit ist dann das, was gerade von den Repräsentanten der Obrigkeit als Recht ausgegeben wird. Genauso ist dann der Bürger Diener und Befehlsausführender seiner Obrigkeit, statt die Regierung Ausführungsorgan des gesamten Willens der Volksgemeinschaft.

Für Inhalte, insbesondere Einschätzungen und Empfehlungen, wird trotz sorgfältiger Auswahl keine Haftung übernommen.
Es handelt sich ausdrücklich um keine Anlage- oder sonstigen Finanzierungsempfehlungen, sondern um unverbindliche Informationen.
Die Nutzung der Veröffentlichungen geschieht auf eigene Verantwortung.

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