Vortrag von Professor Wilhelm Hankel über den Euro als Krisenverstärker
Ergänzender Kommentar von mir hierzu:
Sinnvoll ist sein Vortrag für diejenigen, die auf so etwas wie eine europa-einigende, völkerverbindene, friedensstiftende Kraft des Euro-Währungskonstrukts glauben. Man müßte schon alles verleugnen und wegreden, was er hier an Tatsachen aufzählt, um diesen Mythos weiterhin kultivieren zu können.
Worin er sich aber komplett, ganz grundlegend, irrt, das ist das für Deutsche so typische Appellieren an irgendeine staatliche Instanz von neuer Gerechtigkeit und Einsicht — die es nie gegeben hat und auch nicht geben wird (ganz im Gegenteil: es ist ja gerade die Obrigkeit, die zur Zeit völlig verrückt spielt und sämtliche seit dem Kriegsende eingebürgerten Prinzipien von Rechtsstaatlichkeit und Legitimität zunehmend mit Füßen tritt). Es gibt diesen Adressaten, für den er seinen Vortrag hält, schlichtweg gar nicht! Schon bei den Tagesspiegel-Kommentatoren war mir aufgefallen: Die können gar nicht anders, als immer nach einer Instanz zu suchen (Kanzler, Minister, “unsere Regierung”, Gerichte, im Ton höchster Anbetung dann, am Ende und bei Überhandnehmen der Verzweiflung, mit bedeutungsschwangerem Tremolo vorgetragen: “Bundesverfassungsgericht!”), die alles richten soll.
Ich meine: Kann dieser (ansonsten sehr verständige) Mann denn so naiv sein, zu denken, nach Einführung des Euros würde ausgerechnet das deutsche Bundesverfassungsgericht beschließen, diesen — explizit für Deutschland, inmitten aller EU-Staaten gelegen und angeblich schon wegen seiner Vorgeschichte einer europäischen “Integration” verpflichtet — als verfassungswidrig zu untersagen? Mit nur ein klein bißchen gesundem Menschenverstand hätte man alle Urteile dieses Gerichts, sowohl zum Euro als auch zum Lissabon-Vertrag (oder zum Afghanistan-Krieg), fast wörtlich vorhersagen können. Die Richter wissen doch ganz genau, was von ihnen erwartet wird, und fahren dann mitsamt ihrem ganzen umständlichen juristischen Handwerkszeug einen pragmatischen Mittelweg, bei dem sie dem, was bei strikter Auslegung des Grundgesetzes klare Vorgabe wäre, und dem, was die Regierung längst als Tatsachen geschaffen hat, so weit wie möglich gleichzeitig gerecht zu werden versuchen. Aber niemals werden sie das Regierungspack dorthin schicken, wo es dem ursprünglichen Sinn des Gesetzes nach längst hingehört: nämlich ins Gefängnis!
Wenn man also weiß, daß das alles nur Fassadengeplänkel und Kulissenschieberei ist — wieso wendet man sich dann immer wieder an diese Instanzen? Damit beteiligt man sich doch sogar selbst an der Aufrechterhaltung eines falschen Scheins. Wäre dieses Verfassungsgericht ein echtes Verfassungsgericht, müßte es sich doch zuallererst selbst infrage stellen und als erste Voraussetzung jeder weiteren Rechtssprechnung auf die Einhaltung des letzten Paragraphen des GG pochen, nach dem eine Verfassung erst durch Volksabstimmung zu beschließen ist.


